Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für den Fall, dass es keine einschlägigen harmonisierten Normen gibt, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, in denen gemeinsame Spezifikationen für die wesentlichen Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung festgelegt werden, sofern sie dabei Rolle und Funktionen der Normungsorganisationen Rechnung trägt; mit dieser nur in Ausnahmefällen heranzuziehenden Ausweichlösung soll es den Herstellern erleichtert werden, ihrer Pflicht zur Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen nachzukommen, wenn der Normungsprozess ins Stocken geraten ist oder es bei der Festlegung geeigneter harmonisierter Normen zu Verzögerungen kommt. Ist eine solche Verzögerung auf die technische Komplexität der betreffenden Norm zurückzuführen, sollte die Kommission dies prüfen, bevor sie die Schaffung gemeinsamer Spezifikationen in Erwägung zieht. Um bei der Festlegung gemeinsamer Spezifikationen, die die wesentlichen Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung abdecken, möglichst effizient vorzugehen, sollte die Kommission einschlägige Interessenträger im Rahmen des Prozesses konsultieren.
Es wird zwar der Ausarbeitung von Normen Vorrang eingeräumt, die Kommission kann jedoch abweichend von Artikel 5 Absätze 1 bis 4 dieser Verordnung…
In Ermangelung harmonisierter Normen sollte der Rückgriff auf gemeinsame Spezifikationen als Ausweichlösung genutzt werden, um die Verpflichtung des Erzeugers…
Europäische Normen sollten marktgesteuert sein, dem öffentlichen Interesse sowie den politischen Zielen — die in dem von der Kommission an eine oder mehrere…
Der bestehende Normungsrahmen der EU, dem die Grundsätze der neuen Konzeption gemäß der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf…
Der derzeitige Normungsrahmen der Union, der auf der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 beruht, bildet den standardmäßigen Rahmen für die Ausarbeitung von Normen,…
Insbesondere sollten in den Durchführungsrechtsakten der Kommission die Mindestanforderungen an die Standardisierung hinsichtlich des zu verwendenden Formats…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.