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Um die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 im Hinblick auf den technischen Fortschritt zu aktualisieren und die Zahl der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere — auch im Einklang mit der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates — zu reduzieren, sollte der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 überarbeitet werden, indem drei Prüfmethoden zur Bestimmung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in Bezug auf In-vitro-Prüfungen auf schwere Augenschädigung/Augenreizung und Sensibilisierung durch Hautkontakt aktualisiert sowie drei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität hinzugefügt werden.
Um die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 im Hinblick auf den technischen Fortschritt zu aktualisieren und die Zahl der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere — auch im…
Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und nach Möglichkeit die Zahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere gemäß Artikel 13 Absatz 2 der…
Es ist angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren, um vorrangig zwei kürzlich von der OECD angenommene neue In-vitro-Prüfmethoden zur…
Die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 muss aktualisiert und um die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kürzlich…
Es ist angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren und vorrangig um neue und aktualisierte Prüfmethoden zu ergänzen, welche die OECD kürzlich…
Es ist angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren und vorrangig um neue und aktualisierte alternative Prüfmethoden zu ergänzen, die von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.