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Da neue Technologien, insbesondere für mittelschwere Lastkraftwagen, unter diese Verordnung fallen, sollten widersprüchliche Verpflichtungen zwischen der Verordnung (EU) 2017/2400 und dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge zur Bestimmung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission vermieden werden. Die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 sollte entsprechend geändert werden, um sicherzustellen, dass mittelschwere Lastkraftwagen keinesfalls nach zwei unterschiedlichen Regelungen zur Bestimmung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte geprüft werden.
In der Verordnung (EU) 2017/2400 werden die CO2-Emissionen und der Kraftstoffverbrauch von schweren Lastkraftwagen geregelt. Um jedoch einen besseren Überblick…
Bei der Ermittlung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen für alle in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen und neuen leichten…
Die Vorschriften für die Meldung und Bewertung zusätzlicher Emissionsstrategien wurden kürzlich durch die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission für leichte…
Einige Begriffsbestimmungen und Anforderungen in der Verordnung (EU) 2017/2400 bedürfen einer weiteren Klärung und Korrektur, einschließlich einer weiteren…
Schwere Nutzfahrzeuge bestimmter Untergruppen, die typgenehmigt sind, aber für die CO2-Emissionsreduktion aus technischen Gründen noch nicht ermittelt werden,…
Um sicherzustellen, dass die spezifischen CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge weiterhin repräsentativ und stets auf dem neuesten Stand sind, müssen Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.