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Die in dieser Verordnung festgelegten spezifischen Maßnahmen lassen die Vermögenswerte der Zentralbank Russlands unberührt, bei denen es sich um eine Forderung gegen Finanzinstitute der Union handelt, die den Transferbeschränkungen unterliegt. Das Eigentum an diesen Vermögenswerten ist von den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen nicht betroffen. Die Barbestände, die in den Bilanzen der Finanzinstitute, die Vermögenswerte und Reserven der Zentralbank Russlands halten, auflaufen, weil Transfers an die Zentralbank Russlands oder zu deren Gunsten verboten sind, sind nicht Eigentum der Zentralbank Russlands und stellen keine staatlichen Vermögenswerte dar. Das Verbot des Transfers von Vermögenswerten und Reserven der Zentralbank Russlands oder mit ihr verbundener Einrichtungen ist vorübergehend, reversibel und wird regelmäßig überprüft.
Im Lichte dieser unterschiedlichen Erwägungen ist die Sicherstellung eines Verbots des Transfers von Vermögenswerten und Reserven der Zentralbank Russlands oder…
Angesichts der Dringlichkeit der oben dargelegten Lage ist es angemessen, ein vorübergehendes Verbot aller direkten oder indirekten Transfers von…
Das Verbot solcher anderen Transaktionen führt zu einer außerordentlichen und unerwarteten Akkumulation von Barbeständen in den Bilanzen von Zentralverwahrern…
Das Verbot solcher anderer Transaktionen führt zu einer außerordentlichen und unerwarteten Akkumulation von Barbeständen in den Bilanzen der Zentralverwahrer im…
Das Verbot solcher anderen Transaktionen führt zu einer außerordentlichen und unerwarteten Akkumulation von Barbeständen in den Bilanzen von Zentralverwahrern…
Direkte oder indirekte Transfers von Vermögenswerten oder Reserven der Zentralbank Russlands oder von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.