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1. In Anhang I der Verordnung (EU) 2021/2115 erhält die Tabelle „Jährlicher Leistungsabschluss — OUTPUT (O = OUTPUT) — Interventionskategorien und dazugehörige Outputindikatoren“ folgende Fassung: „Überwachung — OUTPUT Interventionskategorien und dazugehörige Outputindikatoren Interventionskategorie(n) Outputindikatoren Zusammenarbeit (Artikel 77) O.1 Anzahl der Projekte operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Wissensaustausch und Verbreitung von Informationen (Artikel 78) O.2 Anzahl der Beratungsmaßnahmen oder -einheiten für innovationsbezogene Unterstützung bezüglich der Ausarbeitung oder Durchführung von Projekten operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Horizontaler Indikator O.3 Anzahl der Begünstigten der GAP-Unterstützung Einkommensgrundstützung (Artikel 21) O.4 Anzahl der Hektar für Einkommensgrundstützung Zahlungen an Kleinerzeuger (Artikel 28) O.5 Anzahl der Begünstigten oder der Hektar für Zahlungen an Kleinerzeuger Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Artikel 30) O.6 Anzahl der Hektar, für die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte gezahlt wird Umverteilungseinkommens–stützung (Artikel 29) O.7 Anzahl der Hektar für Umverteilungseinkommensstützung Öko-Regelungen (Artikel 31) O.8 Anzahl der Hektar, Großvieheinheiten oder Bienenstöcke für Öko-Regelungen Risikomanagementinstrumente (Artikel 76) O.9 Anzahl der Einheiten, die unter unterstützte Risikomanagementinstrumente der GAP fallen Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen (Artikel 78a) O.9a Anzahl der Landwirte, die Krisenzahlungen nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen erhalten Gekoppelte Einkommensstützung (Artikel 32) O.10 Anzahl der Hektar, für die gekoppelte Einkommensstützung gezahlt wird O.11 Anzahl der Tiere, die gekoppelte Einkommensstützung erhalten Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Artikel 71) O.12 Anzahl der Hektar, für die Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten oder anderen spezifischen Benachteiligungen gewährt wird, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Art des Gebiets Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (Artikel 72) O.13 Anzahl der Hektar, für die im Rahmen von Natura 2000 oder der Richtlinie 2000/60/EG Unterstützung gewährt wird Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen (Artikel 70) O.14 Anzahl der (nicht forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen O.15 Anzahl der (forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen O.16 Anzahl der Hektar oder sonstigen Einheiten, für die Erhaltungsverpflichtungen bezüglich Aufforstung und Agrarforstwirtschaft bestehen O.17 Anzahl der Hektar oder sonstigen Einheiten, für die eine Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau gewährt wird O.18 Anzahl der Großvieheinheiten, für die Unterstützung für Tierwohl, Tiergesundheit oder verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gewährt wird O.19 Anzahl der Vorhaben oder Einheiten zur Unterstützung genetischer Ressourcen Investments (Artikel 73 and 74) O.20 Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe O.21 Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe O.22 Anzahl unterstützter Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder -einheiten O.23 Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe O.24 Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten, Existenzgründungen im ländlichen Raum und Unternehmensentwicklung von Kleinerzeugern (Artikel 75) O.25 Anzahl der Junglandwirte, die Unterstützung für die Niederlassung erhalten O.26 Anzahl neuer Landwirte (ausgenommen unter O.25 gemeldete Junglandwirte), die Unterstützung für die Niederlassung erhalten O.27 Anzahl der Unternehmen im ländlichen Raum, die Unterstützung für eine Existenzgründung erhalten O.27a Anzahl der Kleinerzeuger, die Unterstützung für die Unternehmensentwicklung erhalten Zusammenarbeit (Artikel 77) O.28 Anzahl unterstützter Erzeugergruppierungen und -organisationen O.29 Anzahl der Begünstigten, die Unterstützung für die Teilnahme an offiziellen Qualitätsregelungen erhalten O.30 Anzahl unterstützter Vorhaben oder Einheiten für den Generationswechsel (ausgenommen Unterstützung für die Niederlassung) O.31 Anzahl unterstützter Strategien für lokale Entwicklung (LEADER) oder vorbereitender Maßnahmen O.32 Anzahl unterstützter anderer Vorhaben oder Einheiten der Zusammenarbeit (ausgenommen unter O.1 gemeldete EIP) Wissensaustausch und Verbreitung von Informationen (Artikel 78) O.33 Anzahl unterstützter Schulungs-, Beratungs- und Sensibilisierungmaßnahmen oder -einheiten Horizontaler Indikator O.34 Anzahl der Hektar, auf denen ökologische Verfahren angewendet werden (zusammenfassender Indikator für die tatsächliche Fläche, die der Konditionalität, Öko-Regelungen, land- und forstwirtschaftlichen Umwelt- und Klimabewirtschaftungsverpflichtungen unterliegt) Interventionskategorien in bestimmten Sektoren (Artikel 47) O.35 Anzahl unterstützter operationeller Programme Interventionskategorien im Weinsektor (Artikel 58) O.36 Anzahl der im Weinsektor unterstützten Maßnahmen oder Einheiten Interventionskategorien im Bienenzuchtsektor (Artikel 55) O.37 Anzahl der Maßnahmen oder Einheiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bienenzucht 2. In Anhang II der Verordnung (EU) 2021/2115 wird in der Tabelle „INTERNE STÜTZUNG IM RAHMEN DER WTO GEMÄẞ ARTIKEL 10“ folgender Eintrag eingefügt: „Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen Artikel 78a 8“ 3. Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 wird wie folgt geändert: a) Der Eintrag „GLÖZ 1“ erhält folgende Fassung: „GLÖZ 1 Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene des Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018. Die maximale Verringerung gegenüber dem Referenzjahr beträgt 10 %. Allgemeine Bestimmung zum Schutz gegen die Umwandlung in andere landwirtschaftliche Nutzungen, um den Kohlenstoffbestand zu erhalten.“ · b) Der Eintrag „GLÖZ 4“ erhält folgende Fassung: „GLÖZ 4 Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Schutz von Wasserläufen vor Verunreinigung und Abfluss · c) in der Fußnote zum Eintrag „GLÖZ 7“ wird der letzte Satz gestrichen.
Bewertung der Leistung der Politik (mehrjährig) — WIRKUNG (I = IMPACT) Ziele und entsprechende Wirkungsindikatoren Leistungsüberprüfung — ERGEBNIS (R = RESULT)…
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Interventionskategorie Fundstelle in dieser Verordnung Absatz in Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“) Einkommensgrundstützung…
Anhang I der Verordnung (EU) 2021/2115 enthält die Wirkungsindikatoren, Ergebnisindikatoren und Outputindikatoren gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung. Die…
TEIL I Beihilfenummer (wird von der Kommission ausgefüllt) Mitgliedstaat Referenznummer des Mitgliedstaats Region Name der Region(en) (NUTS ) …… Förderstatus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.