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Gemäß Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 gilt eine landwirtschaftliche Fläche, die als Grünland genutzt wird und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des Betriebs ist, als Dauergrünland. Einige Bewirtschaftungssysteme bringen jedoch eine Fruchtfolge auf Ackerland mit sich, bei der Gras oder andere Grünfutterpflanzen für Zeiträume von mehr als fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge sind, diese Flächen aber umgepflügt werden, damit sie Ackerland bleiben. Landwirte in den Mitgliedstaaten, in denen solche Bewirtschaftungssysteme angewendet werden, haben in der Folge Schwierigkeiten, die Fruchtfolge zu steuern und rentabel zu wirtschaften und dabei die Anforderungen für die Umsetzung des GLÖZ-Standards 1 zu erfüllen. Darüber hinaus können längere Fruchtfolgen mit Grünland erhebliche Vorteile hinsichtlich Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen bringen und Landwirten gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen geben. Um solche flexiblen und nachhaltigen agronomischen Verfahren zur Grünlandbewirtschaftung zu fördern, sollte es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, den Zeitraum, ab dem eine Fläche als Dauergrünland eingestuft wird, von fünf auf sieben Jahre zu verlängern. Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 sollte daher entsprechend geändert werden.
Eine Ersatzfläche ist mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen zu nutzen, ohne Bestandteil der…
Als Dauergrünland nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gelten, unbeschadet des § 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes,…
Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „ ‚Dauergrünland und Dauerweideland‘ (zusammen als ‚Dauergrünland‘ bezeichnet) sind…
Flächen, die mindestens fünf Jahre lang nicht umgepflügt worden sind, als Dauergrünland nach Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h gelten, sofern die Flächen durch…
Die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland nach einem festgelegten Zeitraum kann jedoch zu unnötigem regulierungsbedingtem Druck auf Landwirte…
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Flächen einschließlich derjenigen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.