Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführte GLÖZ-Standard 4 zielt auf den Schutz von Flussläufen vor Verunreinigung und Abfluss durch die Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Mitgliedstaaten für die Zwecke dieses GLÖZ-Standards die Möglichkeit haben sollten, die Begriffsbestimmung von „Wasserlauf“ an die Begriffsbestimmung von Wasserlauf anzupassen, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Unionsrechts, festgelegt haben, die Teil der in Anhang III der genannten Verordnung aufgeführten Grundanforderungen an die Betriebsführung sind. Die von den Mitgliedstaaten für die Zwecke des GLÖZ-Standards 4 verwendete Begriffsbestimmung von „Wasserlauf“ sollte jedoch mit dem Hauptziel dieses GLÖZ-Standards im Einklang stehen, insbesondere mit dem Ziel, das Risiko zu verringern, dass kleinere Wasserläufe, die eine Verschmutzung flussabwärts weitertragen könnten, vom Anwendungsbereich dieses GLÖZ-Standards ausgeschlossen werden.
Der in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführte GLÖZ-Standard 1 zielt auf die Erhaltung von Dauergrünland ab, um den Kohlenstoffbestand zu erhalten.…
Um die Kohärenz der Anforderungen an die Landwirte zu verbessern und die Festlegung der GLÖZ-Standards durch die Mitgliedstaaten zu vereinfachen, sollte in…
GAB: Grundanforderung an die Betriebsführung GLÖZ: Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen Bereiche Hauptthema…
Der in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführte GLÖZ-Standard 2 zielt auf den Schutz kohlenstoffreicher Böden ab. Der in Anhang III der Verordnung…
Der in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführte GLÖZ-Standard Nr. 6 zielt in erster Linie darauf ab, den Schutz der Böden in den sensibelsten Zeiten…
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Flächen einschließlich derjenigen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.