VERORDNUNG (EU) 2025/390 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden –
Erwägungsgrund 17 32025R0390
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