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Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „Liste von Software gemäß Artikel 3 Absatz 1a In der Erdöl- und Erdgasexploration verwendete „Software“, d. h.: — „Software“ für die Exploration und Berechnung von Lagerstätten — „Software“ für die Berechnung, Verarbeitung und Analyse seismischer Daten — „Software“ für geologische Untersuchungen sowie für die jeweilige Charakterisierung / Modellierung / Visualisierung / Berechnung — „Software“ für Bohrungen, Planungs-“Software“ für Bohrprozesse, „Software“ für Bohrloch-Trajektorien von Bohrprozessen — „Software“ für Trägheitsnavigationssysteme für Bohrungen — „Software“ für Bohrlochüberwachung in Echtzeit — „Software“ zur Beobachtung und Sicherung in der Erdöl- und Erdgasförderung“
In Anhang I werden Güter und Technologien, einschließlich Software, aufgeführt, bei denen es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Sinne der…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XXXIX Liste der Software gemäß Artikel 5n Absatz 2b Software für…
Anhang XXXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXXIX Liste der Software gemäß Artikel 5n Absatz 2b Software für…
Folgender Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 angefügt: „ANHANG IV Liste der Software gemäß Artikel 2c Absatz 2b Software für Unternehmensführung, d.…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) 2022/263 angefügt: „ANHANG III Liste der Software gemäß Artikel 5 Absatz 2b Software für Unternehmensführung, d. h.…
„ANHANG IV LISTE DER AUSRÜSTUNG, TECHNOLOGIE UND SOFTWARE IM SINNE DER ARTIKEL 1c UND 1d Allgemeiner Hinweis Ungeachtet seines Inhalts gilt dieser Anhang nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.