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In seiner Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bekräftigte das Europäische Parlament das Ziel, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recyclingfähig zu machen, und forderte die Kommission auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 94/62/EG vorzulegen, der Maßnahmen und Ziele zur Abfallreduzierung sowie ehrgeizige grundlegende Anforderungen enthält, um übermäßige Verpackungen — auch im elektronischen Handel — zu verringern, die Recyclingfähigkeit zu verbessern, die Komplexität von Verpackungen so gering wie möglich zu halten, den Rezyklatanteil zu erhöhen, die Verwendung gefährlicher und schädlicher Stoffe schrittweise einzustellen und die Wiederverwendung zu fördern.
Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 dargelegt wurde, enthält der neue „Aktionsplan für die…
Gemäß der Richtlinie 94/62/EG muss die Kommission die Recyclingziele für 2030 für Verpackungen darauf prüfen, ob sie beizubehalten oder gegebenenfalls zu…
In seinen am 11. Dezember 2020 angenommenen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Den Aufbau kreislauffähig und grün gestalten“ betonte der Rat, dass bei der…
Die Richtlinie 94/62/EG wurde durch die Richtlinie (EU) 2018/852 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Recyclingzielen für die…
Das Europäische Parlament begrüßte in seiner Entschließung vom 25. November 2020 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen…
Im Rahmen des 2015 vorgelegten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die Kommission ein verstärktes Recycling von Kunststoffen als wesentliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.