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Die Endverbleibserklärung muss mindestens folgende Angaben enthalten: a) Angaben zum Ausführer (einschließlich Name, Anschrift, Firma und, sofern verfügbar, Unternehmensregisternummer), b) Angaben zum Endverwender (einschließlich Name, Anschrift, Firma und, sofern verfügbar, Unternehmensregisternummer) , c) Endbestimmungsland, d) Güterbeschreibung, ggf. einschließlich der Vertragsnummer oder der Auftragsnummer, e) ggf. Menge oder Wert der für die Ausfuhr bestimmten Güter, f) Unterschrift, Name und Titel des Endverwenders, g) die nationale zuständige Behörde im Endbestimmungsland, h) sofern nach den nationalen Rechtvorschriften oder Gepflogenheiten eines Drittlands erforderlich, von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellte Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung (einschließlich des Datums, des Namens, der Amtsbezeichnung und der Originalunterschrift des die Genehmigung erteilenden Beamten), i) Ausstellungsdatum der Endverbleibserklärung, j) gegebenenfalls eine eindeutige Kennnummer oder Vertragsnummer, der die Endverbleibserklärung zuzuordnen ist, k) Verpflichtung, dass die Güter nur für zivile Zwecke verwendet werden, und l) gegebenenfalls Angaben zu dem betreffenden Vermittler (einschließlich Name, Anschrift, Firma und, sofern verfügbar, Unternehmensregisternummer).