VERORDNUNG (EU) 2025/41 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Erwägungsgrund 41 32025R0041
Erwägungsgrund 41 32025R0041Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen