VERORDNUNG (EU) 2025/535 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. März 2025 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau
Damit Moldau rechtzeitig und ohne weitere Verzögerung Finanzmittel erhalten kann, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Erwägungsgrund 68 32025R0535
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