Erwägungsgrund 7 32018R0070VERORDNUNG (EU) 2018/70 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2018 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Ametoctradin, Chlorpyrifos-methyl, Cyproconazol, Difenoconazol, Fluazinam, Flutriafol, Prohexadion und Natriumchlorid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Cyproconazol bewertete die Behörde eine Anwendung im Hinblick auf die Festlegung eines RHG für Rapssamen und gab eine mit Gründen versehene…
Erwägungsgrund 8 32023D0408BESCHLUSS (GASP) 2023/408 DES RATES vom 23. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018D0778BESCHLUSS (GASP) 2018/778 DES RATES vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32022D0579BESCHLUSS (GASP) 2022/579 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32018D0293BESCHLUSS (GASP) 2018/293 DES RATES vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32025D0824BESCHLUSS (GASP) 2025/824 DES RATES vom 25. April 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
Der Beschluss (GASP) 2023/891 sollte daher entsprechend geändert werden —