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Der Stoff „2-Cyan-N-[(ethylamino)carbonyl]-2-(methoxyimino)acetamid“ (CAS-Nr. 57966-95-7) mit der ISO-Bezeichnung „Cymoxanil“, der als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 2 eingestuft wurde, ist in Eintrag 1580 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und seine Verwendung in kosmetischen Mitteln ist daher verboten. Eintrag 1580 enthält jedoch nicht die zusätzliche chemische Bezeichnung „(2E)-2-Cyan-N-[(ethylamino)carbonyl]-2-(methoxyimino)acetamid“ und die sich auf diese chemische Bezeichnung beziehende CAS-Nummer gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197. Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit sollte der Inhalt des Eintrags 1580 an den Inhalt des entsprechenden Eintrags in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angeglichen werden.
Der Stoff 2-Ethylhexansäure (CAS-Nr. 149-57-5) ist derzeit in Anhang II Eintrag 1024 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt. Die Salze dieses Stoffes, die…
Die Stoffe (2E,4E,6E,8E)-3,7-dimethyl-9-(2,6,6-trimethylcyclohexen-1-yl)nona-2,4,6,8-tetraen-1-ol (CAS-Nr. 11103-57-4/68-26-8),…
In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Angesichts der Einstufung von „Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide“ als CMR-Stoff der Kategorie 1B (reproduktionstoxisch) sollte dieser Stoff in…
Für den Stoff „Methyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 119-36-8) mit der Bezeichnung „Methylsalicylat“ im Internationalen Verzeichnis für Kosmetikbestandteile (INCI),…
Der Stoff „Hexyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 6259-76-3) wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR-Stoff der Kategorie 2 (reproduktionstoxisch)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.