Erwägungsgrund 1 32025R0974
In der Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 der Kommission sind Art und Umfang der Verpflichtungen aus den Artikeln 78 und 79 des Vertrags über die Europäische Atomgemeinschaft (im Folgenden „Vertrag“) definiert.
In der Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 der Kommission sind Art und Umfang der Verpflichtungen aus den Artikeln 78 und 79 des Vertrags über die Europäische Atomgemeinschaft (im Folgenden „Vertrag“) definiert.