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Die Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Erfassung von Treibhausgasemissionen von Güter- und Personenverkehrsdiensten ist daher angemessen, um vergleichbare Zahlen zu den Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten zu erhalten und irreführende Informationen über deren Emissionsleistung zu vermeiden, die sich dadurch ergeben, dass zwischen verschiedenen Emissionsberechnungsmethoden und Eingabedaten gewählt werden kann. Mit solchen harmonisierten Vorschriften sollte für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Rechtsträger der Union in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte und Rechtsträger aus Drittländern in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte sowie für Verkehrsträger, Verkehrssegmente und die nationalen Verkehrsnetze der Union gesorgt werden. Die Festlegung harmonisierter Vorschriften sollte auch dazu beitragen, Anreize für Verhaltensänderungen bei öffentlichen Stellen, Unternehmen und Verbrauchern zu schaffen, um die Treibhausgasemissionen aus Verkehrsdiensten durch die Einführung und Nutzung vergleichbarer und zuverlässiger Treibhausgasemissionsdaten zu verringern.
Eine geeignete Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten ist einer der Schlüsselaspekte des in dieser Verordnung festgelegten…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung von Anreizen für Verhaltensänderungen bei öffentlichen Stellen, Unternehmen und Verbrauchern, um die…
Die Berechnung und Offenlegung von Treibhausgasemissionen im Rahmen dieser Verordnung sollte auf der Ebene der Verkehrsdienste aufgeschlüsselt durchgeführt…
Für die Ausgabedaten für Treibhausgasemissionen sollten gemeinsame Messgrößen festgelegt werden, die die Vergleichbarkeit dieser Daten gewährleisten und ein…
Trotz der Vorteile, die sich aus der erhöhten Transparenz in Bezug auf die Emissionsleistung von Verkehrsdiensten ergeben, wäre die verbindliche Anwendung…
Um die Daten über die Treibhausgasemissionen bestimmter Tätigkeiten von öffentlichen Stellen, Unternehmen und Verbrauchern zu quantifizieren, erfolgt in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.