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Für alle Tätigkeiten im Rahmen des EU-Talentpools sollten insbesondere die Rechte auf faire und gleiche Behandlung in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Zugang zu sozialem Schutz, Fortbildung und Schutz von jungen Menschen am Arbeitsplatz gelten. Zudem sollten im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen des EU-Talentpools hochwertige Beschäftigung und fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Arbeitsuchende aus Drittstaaten Zugang zu Gleichbehandlungsstellen gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates und gegebenenfalls der Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates haben.
Teilnehmende Arbeitgeber und sonstige teilnehmende Einrichtungen halten das einschlägige Recht und die einschlägigen Gepflogenheiten der Union und der…
Die IAO legt in ihren „General principles and operational guidelines for fair recruitment“ (Allgemeine Grundsätze und operative Leitlinien für faire…
Im Interesse der Förderung fairer Einstellungsverfahren und der Stärkung der Transparenz für Arbeitsuchende aus Drittstaaten und für Arbeitgeber, die aus…
Um die Attraktivität der Union für Talente aus Drittstaaten zu erhöhen, faire internationale Einstellungsverfahren zu erleichtern, den Arbeitskräfte- und…
Um sicherzustellen, dass alle teilnehmenden Arbeitgeber und sonstigen teilnehmenden Einrichtungen das einschlägige Recht und die einschlägigen Gepflogenheiten…
Der EU-Talentpool sollte darauf abzielen, die teilnehmenden Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, bestehende und künftige Qualifikationsdefizite und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.