VERORDNUNG (EU) 2026/1047 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2026 zur Einrichtung eines EU-Talentpools
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 9 Januar 2024 eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 56 32026R1047
Erwägungsgrund 56 32026R1047Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen