Erwägungsgrund 3 32025R2223VERORDNUNG (EU) 2025/2223 DER KOMMISSION vom 4. November 2025 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Eingang eines Antrags hat die Behörde eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abzugeben.
Erwägungsgrund 3 32018R0199VERORDNUNG (EU) 2018/199 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2018 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als einer Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32022R0711VERORDNUNG (EU) 2022/711 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2022 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32015R1898VERORDNUNG (EU) 2015/1898 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2015 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als einer Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32022R0719VERORDNUNG (EU) 2022/719 DER KOMMISSION vom 10. Mai 2022 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32018R1556VERORDNUNG (EU) 2018/1556 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2018 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.