Erwägungsgrund 2 32024R1683VERORDNUNG (EU) 2024/1683 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2024 zur Berichtigung der lettischen Sprachfassung der Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die lettische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2023/915 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Erwägungsgrund 2 32025R2016VERORDNUNG (EU) 2025/2016 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die deutsche, die niederländische und die slowenische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen…
Erwägungsgrund 2 32019R0988VERORDNUNG (EU) 2019/988 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2019 zur Berichtigung der französischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die französische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Erwägungsgrund 2 32021R1973VERORDNUNG (EU) 2021/1973 DER KOMMISSION vom 12. November 2021 zur Berichtigung der deutschen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die deutsche Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Erwägungsgrund 1 32026R1380Die estnische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission enthält in Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 einen Fehler hinsichtlich des…