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Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Die in dem Anhang der Verordnung aufgeführten Arten umfassen auch die in den Anhängen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (im Folgenden „Übereinkommen“) aufgeführten Arten sowie Arten, deren Erhaltungszustand erfordert, dass der Handel mit ihnen aus der, in die und innerhalb der Union geregelt oder überwacht wird.
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten umfassen auch die in den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Die in dem Anhang der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten umfassen auch die in den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten umfassen auch die in den…
In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind die Tier- und Pflanzenarten aufgelistet, deren Handel Beschränkungen oder Kontrollen unterliegt. Diese Listen beinhalten…
In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel Einschränkungen oder Kontrollen unterliegt. Die dort aufgeführten Listen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.