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Die Auswahl von KI-Gigafabriken sollte auf der Grundlage einer gemeinsamen Auftragsvergabe durch das Gemeinsame Unternehmen und einen oder mehrere öffentliche Auftraggeber aus den beteiligten Ländern, die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind (im Folgenden „beteiligte Staaten“), erfolgen. Das Gemeinsame Unternehmen und die beteiligten Staaten sollten eine Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung schließen, die alle Kernelemente der anschließenden Aufforderung zur Interessenbekundung umfasst, einschließlich der Zusagen der beteiligten Staaten, die Mitgliedstaaten sind, ihren Anteil an jeder KI-Gigafabrik, die nach Abschluss des vom Gemeinsamen Unternehmen durchgeführten Auswahlverfahrens für eine Finanzierung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ausgewählt wurde, zu finanzieren. Die Zusagen der Mitgliedstaaten sollte dem Gemeinsamen Unternehmen vor der Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung vorgelegt werden.
KI-Gigafabriken werden auf der Grundlage einer gemeinsamen Auftragsvergabe des Gemeinsamen Unternehmens und eines oder mehrerer öffentlicher Auftraggeber aus…
Ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, die Einrichtung und den Betrieb einer KI-Gigafabrik zu unterstützen, sollte einen Teil des finanziellen Beitrags, den er im…
Um der ständig wachsenden Nachfrage nach KI-Recheneinrichtungen gerecht zu werden, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, dem Gemeinsamen Unternehmen in…
‚KI-Gigafabrik-Kooperationsabkommen‘ bezeichnet ein Abkommen zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen und einem Drittland, in dem die Bedingungen für die…
Im Anschluss an eine Aufforderung zur Interessenbekundung werden die in Absatz 2 genannte Aufnahmeeinrichtung und der betreffende beteiligte Staat, in dem die…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte einen nachfrageorientierten und nutzergetriebenen Rahmen für die Anschaffung integrierter, föderierter, sicherer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.