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Darüber hinaus erörterten die Union und Norwegen bei diesen Konsultationen eine Quotenübertragung für Eismeergarnelen in norwegischen Gewässern der Nordsee südlich von 62o N von Norwegen auf die Union. Da zwischen der Union und Norwegen keine Einigung über eine solche Quotenübertragung erzielt werden konnte, sollten die nicht zugeteilten Fangmöglichkeiten für Eismeergarnelen in den grönländischen Gewässern der ICES-Untergebiete 2, 5, 12 und 14 auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Die Quoten der betreffenden Mitgliedstaaten für Eismeergarnelen in den grönländischen Gewässern der ICES-Untergebiete 2, 5, 12 und 14 sollten daher entsprechend geändert werden.
Am 18. und 19. Juni 2024 führten die Union und Norwegen Konsultationen zu folgenden Themen durch: i) die Fangmöglichkeiten für Eismeergarnele insgesamt in den…
Am 27. März 2017 legte der ICES ein Gutachten für Fänge von Tiefseegarnelen (Pandalus borealis) in der ICES-Division IVa Ost und im ICES-Untergebiet 20…
Am 16. Juni 2026 schlossen die Union und Norwegen Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten für Eismeergarnele (Pandalus borealis) insgesamt in den…
Gemäß dem in dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der…
Nach dem Ergebnis der Konsultationen zwischen der Union und Norwegen kann die Union Fangtätigkeiten betreffend Tiefseegarnele in dem Gebiet IIIa von…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern , und Island vorgesehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.