Erwägungsgrund 9 32024R1487VERORDNUNG (EU) 2024/1487 DER KOMMISSION vom 29. Mai 2024 zur Festlegung der Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten und zur Erstellung eines Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung der auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und…
Erwägungsgrund 9 32024R0887VERORDNUNG (EU) 2024/887 DER KOMMISSION vom 22. März 2024 zur Änderung der Anhänge IV, VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tierfutter, Inverkehrbringen und Einfuhr in die Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und…
Erwägungsgrund 9 32023R0441VERORDNUNG (EU) 2023/441 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2023 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von 2-Hydroxy-4-methoxybenzaldehyd in die Unionsliste der Aromen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und…
Erwägungsgrund 9 32024R1076VERORDNUNG (EU) 2024/1076 DER KOMMISSION vom 15. April 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bispyribac, Metosulam, Oryzalin, Oxasulfuron und Triazoxid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 9 32026R1890VERORDNUNG (EU) 2026/1890 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Summe aus Furan, 2-Methylfuran und 3-Methylfuran in Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Beikost (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 9 32026R0140VERORDNUNG (EU) 2026/140 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2026 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acequinocyl, Chlormequat, Metalaxyl-M, Pyraclostrobin, Sulfoxaflor und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —