Erwägungsgrund 20 32026R0463VERORDNUNG (EU) 2026/463 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats
Die Verordnung (EU) 2024/1348 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32026R1703VERORDNUNG (EU) 2026/1703 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1157 hinsichtlich des Verbots der Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten gemischten Siedlungsabfällen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2024/1157 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32023R2080VERORDNUNG (EU) 2023/2080 DES RATES vom 28. September 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32025R2274VERORDNUNG (EU) 2025/2274 DER KOMMISSION vom 12. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1487 hinsichtlich der Annahme des Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung von Safenern und Synergisten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2024/1487 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 28 32026R0464VERORDNUNG (EU) 2026/464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene
Die Verordnung (EU) 2024/1348 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023R1506VERORDNUNG (EU) 2023/1506 DES RATES vom 20. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher entsprechend geändert werden.