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Um die uneingeschränkte Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung vorsehen, die alle für die Unternehmer geltenden Verpflichtungen abdecken, einschließlich des Verbots, Hunde und Katzen auszusetzen, und dafür Sorge tragen, dass diese durchgesetzt werden. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen sollten die Mitgliedstaaten Sanktionen festlegen, die finanziell abschreckend wirken, und dabei den Umsatz des Unternehmers berücksichtigen und die Möglichkeit vorsehen, einem Unternehmer die Ausübung seiner Tätigkeit zu untersagen.
Die Mitgliedstaaten sollten die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung zu verhängenden Sanktionen festlegen und sicherstellen, dass sie…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen diese Verordnung und gegen nationale Rechtsvorschriften, die aufgrund dieser Verordnung erlassen wurden,…
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festlegen und ihre Durchsetzung sicherstellen. Diese Sanktionen sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängenden Sanktionen erlassen und alle erforderlichen Maßnahmen…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über die Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und alle notwendigen…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und alle für die Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.