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Könnten durch die Anwendung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verhängten Maßnahmen gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile entstehen, so könnte dies die Wirksamkeit und die Ziele der restriktiven Maßnahmen der Union untergraben. Die Kommission sollte solche Fälle daher überwachen und ihre Bewertung unverzüglich dem Rat vorlegen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem Hohen Vertreter Vorschläge unterbreiten, um Umgehungen zu verhindern und zu vermeiden, dass gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unbeabsichtigte Vorteile entstehen. Der Rat sollte diese Vorschläge prüfen, damit die erforderlichen Rechtsakte im Sanktionsrahmen so bald wie möglich angenommen werden können, um zu verhindern, dass gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Könnten durch die Anwendung der gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP verhängten Maßnahmen gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen ungerechtfertigte…
Es ist angemessen, vorzuschreiben, dass Wirtschaftsbeteiligte der Union sich nach besten Kräften bemühen, zu gewährleisten, dass außerhalb der Union…
Es ist angemessen, vorzuschreiben, dass Wirtschaftsteilnehmer aus der Union sich nach besten Kräften bemühen, zu gewährleisten, dass außerhalb der Union…
Um eine wirksame Durchführung der in der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 festgelegten restriktiven Maßnahmen zu gewährleisten, eine Umgehung der Maßnahmen zu…
Es ist angemessen, vorzuschreiben, dass Wirtschaftsteilnehmer aus der Union sich nach besten Kräften bemühen, zu gewährleisten, dass außerhalb der Union…
Um unverhältnismäßige oder übermäßige Kosten für Mitgliedstaaten zu vermeiden und den Mehrwert von Maßnahmen der Union mit dieser Verordnung zu wahren, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.