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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1847 wird das Verbot für belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige natürliche Personen, Eigentümer bestimmter nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeter oder eingetragener juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu sein, diese zu kontrollieren oder Posten in ihren Leitungsgremien zu bekleiden, ausgeweitet, sodass das Verbot für alle Organisationen gilt, die Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erbringen.
Zudem ist es angezeigt, das Verbot für belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige natürliche Personen, Eigentümer bestimmter nach dem Recht eines…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird das Verbot für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen, Eigentümer bestimmter nach dem…
Der Beschluss (GASP) 2025/391 verbietet die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung für…
Es ist gerechtfertigt, das Verbot für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen, Eigentümer bestimmter nach dem Recht eines…
Ab dem 26. März 2025 ist es verboten, belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen zu gestatten, unmittelbar oder mittelbar…
Ab dem 26. März 2025 ist es verboten, belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen zu gestatten, unmittelbar oder mittelbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.