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Die Union hat wiederholt Maßnahmen ergriffen, um Finanz- oder Kreditinstitute oder Organisationen, die Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste erbringen, zu ermitteln, die es ermöglichen, dass Russland weiterhin Finanzmittel für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine erhält – entweder indem sie sich am System für die Übermittlung von Finanzmitteilungen der Zentralbank der Russischen Föderation beteiligen oder indem sie die Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union ermöglichen – und um jegliche Transaktion zwischen diesen Instituten oder Organisationen und Wirtschaftsbeteiligten aus der Union zu verbieten. Es gibt Belege dafür, dass Organisationen in Drittländern es Russland weiterhin ermöglichen, illegale Aktivitäten durchzuführen. In dem Beschluss (GASP) 2026/1849 werden daher vier Finanzunternehmen und 14 Kryptowerte-Dienstleister identifiziert, indem sie in die entsprechenden Anhänge des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen werden, um Transaktionen zwischen ihnen und Personen in der Union zu verbieten. Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 eine Organisation aus Anhang XVIII des Beschlusses 2014/512/GASP entfernt. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 werden außerdem fünf Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus Drittländern aufgenommen, die den Zweck der Verbote gemäß den Artikeln 4o, 4p und 4x des Beschlusses 2014/512/GASP erheblich unterlaufen. Diese Änderungen der Listen sollten auch in den einschlägigen Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 berücksichtigt werden.
Die Union hat wiederholt Maßnahmen ergriffen, um Finanz- oder Kreditinstitute oder Organisationen, die Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste…
Die Union hat entschlossene Maßnahmen ergriffen, um Organisationen zu ermitteln, die es ermöglichen, dass Russland weiterhin Finanzmittel für den Angriffskrieg…
Die Union hat entschlossene Maßnahmen ergriffen, um Organisationen zu ermitteln, die es ermöglichen, dass Russland weiterhin Finanzmittel für den Angriffskrieg…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen ausgeweitet, die…
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern auf Organisationen…
Es ist angebracht, das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen auszuweiten, die Kryptowerte-Dienstleistungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.