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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine gezielte Ausnahme für bestimmte Forschungseinrichtungen vom bestehenden Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Annahme von Finanzmitteln, Zuwendungen oder sonstiger wirtschaftlicher Vorteile oder Unterstützung aus Russland eingeführt, um bestehende Verpflichtungen beispielsweise in Bezug auf den Betrieb, die Instandhaltung, die Modernisierung oder den Bau der betreffenden Forschungseinrichtungen zu decken.
Es ist angezeigt, eine gezielte Ausnahme für bestimmte Forschungseinrichtungen vom bestehenden Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Annahme von…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird das bestehende Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Annahme von Finanzmitteln, Zuwendungen oder sonstiger…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, um die Befriedigung bestimmter Ansprüche, die von russischen Personen, Organisationen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 werden Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verhängt,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine gezielte Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Diensten in direktem Zusammenhang mit dem Tourismus in Russland…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/504 werden zusätzliche Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot eingeführt, benannten Personen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.