Verordnung (EU) 2026/189 der Kommission vom 28. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Schellack (E 904) in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.
Erwägungsgrund 1 32026R0189
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