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Am 14. Mai 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1336 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2023/1532 geändert und der Anwendungsbereich der restriktiven Maßnahmen auf Personen ausgeweitet wurde, die iranische unbemannte Luftfahrzeuge oder Flugkörper oder damit zusammenhängende Technologien oder Bestandteile davon an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, liefern, verkaufen oder anderweitig an ihrer Verbringung zu diesen beteiligt sind oder die gegen die Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verstoßen.