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Am 6. März 2024 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Stoffes Phosphorsäure, Triphenylester, Polymer mit 1,4-Cyclohexandimethanol und Polypropylenglycol, C10-16 Alkylester an. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff kein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher darstellt, wenn er als Zusatzstoff mit einem Massenanteil von bis zu 0,15 % in polyolefinischen Materialien und Gegenständen verwendet wird, die dazu bestimmt sind, mit allen Lebensmittelarten außer Säuglingsanfangsnahrung und menschlicher Milch in Berührung zu kommen, die zur Langzeitlagerung bei Raumtemperatur und darunter, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erhitzen auf bis zu 100 °C während einer Dauer von bis zu 2 Stunden, vorgesehen sind, wenn die Migration der Gesamtheit der Phosphit- und Phosphatarten 5 mg/kg Lebensmittel nicht überschreitet und wenn seine Fraktion mit niedrigem Molekulargewicht (< 1000 Da) 13 % seines Massenanteils nicht übersteigt. Die Behörde wies ferner darauf hin, dass der Fettreduktionsfaktor anzuwenden ist.