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Die bestehenden flankierenden Maßnahmen für Nordschelf-Kabeljau sollten beibehalten werden. Darüber hinaus sollten Abhilfemaßnahmen eingeführt werden, um die fischereiliche Sterblichkeit zu verringern und den Schutz von Jungkabeljau zu erhöhen. Dazu gehören zwei neue Schließungen für Kabeljau in den Unionsgewässern der ICES-Division 4b, zwei verlängerte Schließungen in den Unionsgewässern der Divisionen 3a und 2, Änderungen der Ad-Hoc-Schließungsregelungen vom 1. Januar bis 31. März 2026 im östlichen Ärmelkanal (ICES-Division 7d), in der südlichen Nordsee (ICES Division 4c) und mittleren Nordsee (ICES-Divisionen 4b und 3) sowie Beschränkungen für die gezielte Befischung von Kabeljau in der südlichen und mittleren Nordsee (ICES-Divisionen 4c und 4b) durch eine Beschränkung der Gesamtfangmenge von Kabeljau in diesen beiden Divisionen.
Vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 gilt im östlichen Ärmelkanal (ICES-Division 7d), in der südlichen Nordsee (ICES-Division 4c) und in der mittleren Nordsee…
die Schiffe unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
die Fischereifahrzeuge unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
die Fischereifahrzeuge unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
die Fischereifahrzeuge unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
Die Fangmöglichkeiten für Kabeljau in der Nordsee sollten festgesetzt werden, um gleiche Ausgangsbedingungen für Betreiber aus der Union zu gewährleisten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.