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Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Verschwendung zu vermeiden, muss es Wirtschaftsakteuren ermöglicht werden, Bestände zu verkaufen, die sich zum Geltungsbeginn dieser Verordnung in der Vertriebskette oder auf Lager befinden. Es besteht daher die Notwendigkeit, Übergangsregelungen für die Bereitstellung von Detergenzien und Tensiden auf dem Markt vorzusehen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden, ohne dass diese Produkte die Anforderungen der vorliegenden Verordnung erfüllen müssten. Händlern sollte es deshalb ermöglicht werden, solche Detergenzien und Tenside, nämlich Lagerbestände, die sich bereits vor dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung in der Vertriebskette befinden, in Verkehr zu bringen.
Sind Händler der Auffassung oder haben sie Grund zu der Annahme, dass ein Detergens oder Tensid dieser Verordnung nicht entspricht, so stellen sie es erst auf…
Um weiterhin Rechtssicherheit zu gewährleisten und Verschwendung zu vermeiden, ist es wichtig, dass es Wirtschaftsakteure für einen begrenzten Zeitraum nach dem…
Da die Händler ein Detergens oder Tensid auf dem Markt bereitstellen, nachdem es vom Hersteller oder vom Importeur in Verkehr gebracht wurde, sollten die…
Es besteht die Notwendigkeit, Übergangsregelungen für die Bereitstellung von EG-Düngemitteln auf dem Markt vorzusehen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt von Detergenzien und Tensiden für Detergenzien wurden durch die Verordnung (EG)…
Da Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside unabhängig von der Form, in der sie auf dem Markt bereitgestellt werden, denselben Verwendungszweck haben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.