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Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich sicherzustellen, dass der Binnenmarkt funktioniert und dass die Detergenzien und Tenside auf dem Markt die Anforderungen für ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt erfüllen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs und ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus —
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich sicherzustellen, dass der Binnenmarkt funktioniert und die EU-Düngeprodukte auf dem Markt die Anforderungen für ein hohes…
Da die Ziele dieser Verordnung von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, weil die Umweltverschmutzung grenzüberschreitend ist und…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich das Funktionieren des Binnenmarktes für Biozidprodukte bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Gewährleistung eines hohen Maßes an Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die ausreichende Information für…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich zu gewährleisten, dass in Verkehr gebrachte Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, die…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.