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Anhang XXXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXXIII Liste der Güter und Technologien sowie Länder nach Artikel 12f KN-Code Warenbezeichnung Land 8457 10 Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen Kirgisische Republik 8517 62 Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) Kirgisische Republik“
KN-Code Warenbezeichnung Land 8457 10 Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen Kirgisische Republik 8517 62 Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden…
Anhang XL der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XL Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 12g KN-Code Warenbezeichnung 8457…
Es ist gerechtfertigt, zwei Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) sowie die Kirgisische Republik in die Liste der Güter und Technologien sowie Länder in…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden zwei Codes der kombinierten Nomenklatur (KN) sowie die Kirgisische Republik in die Liste der Güter und Technologien…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XXIIIF Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3ai KN-Code…
Anhang VII Teil B der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG VII Liste der Güter und Technologien nach Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 2b…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.