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Da die von der Union und von Partnerländern verhängten restriktiven Maßnahmen die Möglichkeiten Russlands, Zugang zu internationalen Märkten zu erhalten und militärische Ausrüstung zu beschaffen, sowie die Möglichkeit gelisteter Personen, Finanztransaktionen durchzuführen, erheblich eingeschränkt haben, sind neue Umgehungsmechanismen entstanden. Zu diesen Mechanismen gehören Betreiber außerhalb des Finanzsektors, die über unter ihrer Kontrolle stehende juristische Personen oder über mitbeteiligte Vermittler Zugang zu Zahlungen aus Drittländern gewähren, sowie die Tätigkeiten von Betreibern, die Dienste anbieten, mit denen Zugang zu Systemen ermöglicht wird, mit denen über Alternativen wie Netting, Verrechnung, Abgleich oder Abwicklung internationale Transaktionen ohne grenzüberschreitende Zahlungen durchgeführt werden können. Um solche Umgehungspraktiken unwirksam zu machen, sollte es verboten sein, Transaktionen mit Wirtschaftsteilnehmern durchzuführen, bei denen festgestellt wurde, dass sie Dienste anbieten, mit denen internationale Transaktionen ermöglicht werden, mit denen die restriktiven Maßnahmen umgangen werden. Es sollte klargestellt werden, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gewährten Ausnahmen ihrem Wesen nach kein Unterlaufen der in diesen Rechtsakten enthaltenen Verbote darstellen können. Daher stellen Transaktionen, die im Einklang mit diesen Ausnahmen und Abweichungen durchgeführt werden, keine internationalen Transaktionen dar, mit denen restriktive Maßnahmen umgangen werden.
Es ist gerechtfertigt, das bestehende Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr für bestimmte russische…
Es ist angezeigt, Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verhängen, die das russische…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in dem Beschluss 2014/512/GASP und der…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das bestehende Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr für…
Es ist angezeigt, fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufzunehmen, für die ein…
Es ist angezeigt, 20 Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufzunehmen, für die ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.