Erwägungsgrund 1 32023R0426VERORDNUNG (EU) 2023/426 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32023R1215VERORDNUNG (EU) 2023/1215 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32023R1089VERORDNUNG (EU) 2023/1089 DES RATES vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32026R1336VERORDNUNG (EU) 2026/1336 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32023R2873VERORDNUNG (EU) 2023/2873 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32026R1844VERORDNUNG (EU) 2026/1844 DES RATES vom 23. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.