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Am 13. März 2024 genehmigte die Kommission Magnesiumhydroxid (E 528) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Grundstoff . Es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen für die Verwendung dieses Stoffes nicht zu Rückständen in Lebens- oder Futtermitteln führen, die ein Risiko für die Verbraucher darstellen könnten, weshalb keine RHG erforderlich sind. Es ist daher angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.
Calciumhydroxid ist als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. In Anbetracht der…
Am 11. November 2024 genehmigte die Kommission Allium fistulosum, verarbeitet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Natriumhydrogencarbonat ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates als Grundstoff genehmigt. In Anbetracht der…
Am 22. Januar 2025 genehmigte die Kommission Extrakt aus Kernen von Vitis vinifera L. (Traubenkernextrakt) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als…
Natriumchlorid wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1529 der Kommission als Grundstoff genehmigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen für…
Essig ist als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt. In Anbetracht der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1108 der Kommission befindet die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.