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Am 22. Januar 2025 genehmigte die Kommission Extrakt aus Kernen von Vitis vinifera L. (Traubenkernextrakt) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Grundstoff . Es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen für die Verwendung dieses Stoffes nicht zu Rückständen in Lebens- oder Futtermitteln führen, die ein Risiko für die Verbraucher darstellen könnten, weshalb keine RHG erforderlich sind. Es ist daher angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.
Am 27. Juni 2024 genehmigte die Kommission Onobrychis viciifolia (Saat-Esparsette) in Form von getrockneten Pellets gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als…
Am 13. März 2024 genehmigte die Kommission Magnesiumhydroxid (E 528) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Grundstoff . Es wird davon ausgegangen, dass…
Am 11. November 2024 genehmigte die Kommission Allium fistulosum, verarbeitet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Natriumhydrogencarbonat ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates als Grundstoff genehmigt. In Anbetracht der…
Equisetum arvense L. ist als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt. In Anbetracht der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 462/2014 der…
Der Grundstoff „Lecithine“ ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. In Anbetracht der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.