Art 1 Abs. 2 EUBestBekämpfÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind
Die Bundesregierung kann bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung nach Artikel 13 Abs. 4 des Übereinkommens abgeben.
Art 3 Abs. 2 VollstrAStrVEGÜbkGDer Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 21 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Das…
Art 1 Abs. 2 EUAuslÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 27. September 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, daß die Auslieferung Deutscher gemäß Artikel 7 Abs. 2 und 3 des Übereinkommens ausgeschlossen wird. Die Bundesregierung…
Art 2 VollstrAStrVEGÜbkGBei Ersuchen um Übertragung der Vollstreckung einer Verurteilung nach dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen…
Art 2 Abs. 1 EuFernsAbkGGesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen
Die Bundesrepublik Deutschland macht nach Artikel 10 des Abkommens bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde von den in Artikel 3 Abs. 1 Buchstaben b, c und…