§ 15 Abs. 2 VollstrVtrNLDAGFür die Entscheidung über den Antrag ist das Landgericht ausschließlich zuständig, das über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entschieden hat. Über den…
§ 34 Abs. 2 AUGGesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten
Der Antrag kann bei dem Gericht schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Das Gericht kann über den Antrag ohne mündliche…
§ 2 Abs. 3 SeeGVGGesetz über die Vollstreckung von Entscheidungen internationaler Gerichte auf dem Gebiet des Seerechts
Vor der Erteilung der Klausel ist der Schuldner zu hören.