§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AVAGGesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl.…
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c AUGGesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten
des Übereinkommens vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen…
Art. 4 Abs. 4 32009R0004VERORDNUNG (EG) Nr. 4/2009 DES RATES vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
Haben die Parteien vereinbart, dass ein Gericht oder die Gerichte eines Staates, der dem am 30. Oktober 2007 in Lugano unterzeichneten Übereinkommen über die…
§ 77 Abs. 1 Nr. 4 AUGGesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten
des Übereinkommens vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen…
§ 63 Abs. 2 AUGGesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten
§ 62 Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.