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Die Registerbehörde erteilt Gerichten und Ärzten auf Ersuchen Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister. Ärzte dürfen nur um Auskunft ersuchen, soweit diese…
Die Gerichte erhalten Zugriff auf das Register über ein automatisiertes Abrufverfahren. Die Verwendung der Daten ist auf das für die Erfüllung der gesetzlichen…
Auskünfte aus dem Register werden im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet oder schriftlich erteilt. Die Registerbehörden gewährleisten, dass eine…
Die Geschäftsstelle nach § 18 kann auf Anfrage allgemeine Auskünfte zur Arbeitsweise des Registers und zu dessen Datenbestand zur Verfügung stellen.
Vor der Bestellung eines Betreuers soll das Gericht die Auskunft einholen, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung des Betroffenen im Zentralen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Die Zulässigkeit der Auskunftsersuchen prüft die Bundesnotarkammer nur, wenn sie dazu nach den Umständen des Einzelfalls Anlass hat. Für die Kontrolle der Zulässigkeit der Ersuchen und für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung protokolliert dieAuskunft Bundesnotarkammeraus alledem nachRegister §erfolgt 6im erteiltenWege Auskünfteeines elektronisch.automatisierten ZuVerfahrens protokollierenauf sindAbruf.
die von der ersuchenden Stelle eingegebenen Daten,
das ersuchende Gericht und dessen Geschäftszeichen oder der ersuchende Arzt,
der Zeitpunkt des Ersuchens sowie
die übermittelten Daten.
Die Protokolle dürfen nur für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung, der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Registerbetriebs undAuskunft deraus Überprüfungdem durchRegister dieerfolgt jeweilsauch zuständigeauf Landesärztekammer,schriftliches ob
Die Protokolle werdenIn nachden AblaufFällen des auf ihre Erstellung folgendenAbsatzes Kalenderjahres2 gelöscht.erteilt Diedie LandesärztekammerBundesnotarkammer löschtdie