§ 15 Abs. 1 SächsEJustizVOSächsische E-Justizverordnung
Das Vereinsregister einschließlich der zu seiner Führung erforderlichen Verzeichnisse und das Grundbuch werden in maschineller Form als automatisierte Datei…
§ 2 Abs. 2 VRVAufbau des Vereinsregisters
Das Registerblatt wird in Papierform geführt, soweit nicht durch Rechtsverordnung nach § 55a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die maschinelle Führung als…
§ 1 Abs. 2 RegisterVOVerordnung über die maschinelle Führung der Register (RegisterVO) Vom 29. Juli 2003
Das Vereinsregister sowie die zu seiner Führung erforderlichen Verzeichnisse werden bei den Amtsgerichten in maschineller Form als automatisierte Datei geführt.
§ 27 Abs. 1 VRVEintragung in das maschinell geführte Vereinsregister
Einer Eintragungsverfügung bedarf es nicht, wenn die Eintragungen in das maschinell geführte Vereinsregister von dem Rechtspfleger selbst vorgenommen werden.
§ 26 Abs. 1 VRVRegisterakten, Namensverzeichnis und Handblatt
Nach Anlegung des maschinell geführten Vereinsregisters werden die Registerakten nach § 7 Absatz 1 und 2 weitergeführt. Ein Namensverzeichnis und Handblätter…