§ 1 Abs. 1 VSBGAnwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch eine nach diesem Gesetz anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder…
§ 32 Abs. 3 Nr. 1 VSBGZentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden
die Errichtung und die Auflösung einer behördlichen Verbraucherschlichtungsstelle;
§ 24 VSBGAnerkennung
Die zuständige Behörde erkennt auf Antrag eine Einrichtung als Verbraucherschlichtungsstelle an, wenn die Einrichtung die organisatorischen und fachlichen…
§ 42 Abs. 1 Nr. 2 VSBGVerordnungsermächtigung
die Angaben zu einer Verbraucherschlichtungsstelle, die die zuständige Behörde nach § 32 Absatz 2 und 4 oder die Aufsichtsbehörde nach § 32 Absatz 3 und 4 der…
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 VSBGVerbraucherschlichtungsstelle
nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist.