§ 32 Abs. 3 Nr. 2 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
die für die Eintragung der behördlichen Verbraucherschlichtungsstelle in die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen (§ 33 Absatz 1) erforderlichen Angaben.
§ 33 Abs. 1 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung führt eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen. Diese Liste wird der Europäischen Kommission unter…
§ 42 Abs. 1 Nr. 2 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
die Angaben zu einer Verbraucherschlichtungsstelle, die die zuständige Behörde nach § 32 Absatz 2 und 4 oder die Aufsichtsbehörde nach § 32 Absatz 3 und 4 der…
§ 34 Abs. 5 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
(weggefallen)
§ 10 Abs. 2 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Auf Anfrage werden die Informationen nach Absatz 1 in Textform übermittelt.