§ 9 Abs. 2 GrStGGrundsteuergesetz
Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§ 15 Abs. 1 VStGHauptveranlagung
Die Vermögensteuer wird für drei Kalenderjahre allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). Der Zeitraum, für den die Hauptveranlagung gilt, ist der…
§ 11 ErbStGErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.
§ 170 Abs. 4 AOAbgabenordnung
Wird durch Anwendung des Absatzes 2 Nummer 1 auf die Vermögensteuer oder die Grundsteuer der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben, so wird der Beginn…
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStGErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig und im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 mit dem Zeitpunkt der…